Eine Verbindung mit völkischem, nationalistischem und faschistischem Gedankengut ist Teil der Historie des Naturschutzes in Deutschland. Obwohl die Aufarbeitung hier weitestgehend abgeschlossen ist, bieten Natur und Umweltschutzthemen noch immer Ansatzpunkte für die menschenfeindlichen Ideologien Rechtsextremer.
Die Veranstaltung mit Workshop-Elementen geht auf die Entstehungsgeschichte des Natur- und Umweltschutzes sowie der Lebensreformbewegung ein, analysiert das Konzept des Heimatschutzes als Teil der rechten Umweltideologie und erläutert die Ansatzpunkte von Rechtsextremen im zivilgesellschaftlichen Engagement und in der umweltpolitischen Diskussion. Dabei werden auch Möglichkeiten aufgezeigt, in der Bildungs- und Vereinsarbeit rechtsextreme Bezüge zu Naturschutzthemen zu erkennen, zu benennen und fundierte Gegenargumente zu entwickeln.

Zu Gast ist ein Vertreter der Fachstelle FARN.
Die Fachstelle Radikalisierungsprävention und Engagement im Naturschutz – kurz FARN – wurde im Oktober 2017 von den NaturFreunden Deutschlands und der Naturfreundejugend Deutschlands gegründet.
FARN untersucht die historischen und aktuellen Verknüpfungen des deutschen Natur- und Umweltschutzes mit extrem rechten und völkischen Strömungen.
FARN macht biologistische und rassistische Kontinuitäten im Natur- und Umweltschutz sichtbar.
FARN identifiziert rechtsextreme und menschenverachtende Ideologien und Denkmuster im Natur- und Umweltschutz und erarbeitet menschenbejahende und demokratiefördernde Gegenentwürfe.
FARN bietet Information, Beratung und Qualifikation für Akteur*innen des Natur- und Umweltschutzes, der Kinder- und Jugendhilfe sowie für Jugendliche und junge Erwachsene.
Hattinger Forum für Demokratie
Bürgerzentrum Holschentor, Talstraße 8, 45525 Hattingen
Sonntag, 11. Oktober 2026, Start: 15:00 Uhr
„Die Veranstaltenden behalten sich vor, von ihrem Hausrecht Gebrauch zu machen und Personen, die rechtsextremen Parteien oder Organisationen angehören, der rechtsextremen Szene zuzuordnen sind der bereits in der Vergangenheit durch rassistische, nationalistische, antisemitische oder sonstige menschenverachtende Äußerungen in Erscheinung getreten sind, den Zutritt zur Veranstaltung zu verwehren oder von dieser auszuschließen.“
